VERSCHIEDENES
- Das Dokument zur Zertifizierungsprüfung wurde leicht geändert ("Wegleitung_Formulare", "12_Zertifizierungsprüfung.pdf", Seite 2). Gelten diese Änderungen für alle?
Der neue Punkt "f) Therapieevaluation (Erfolgsmessung)" wird nur bewertet, falls die Therapien (oder ein Teil) nach dem 1.6.22 begonnen wurden. Andernfalls gilt das alte Schema (ohne Bewertung dieses Punktes; Mindespunktzahl für das Bestehen der Prüfung ist dann: 12 Pkte.).
- Ab welcher Anzahl Credits sind Supervision und Selbsterfahrung zu evaluieren?
Bis zu 5 absolvierte Credits bei 1 Lehrtherapeuten (LT) müssen nicht evaluiert werden. Hierbei handelt es sich z.B. um probatorische oder Nachholsitzungen.
- Kann ich Weiterbildungsstunden zu 50 oder 60 Min. (z.B. bei Selbsterfahrung, Supervision oder bei theoretisch-praktischen Kursen) in Credits à 45 Min. umrechnen?
Dies ist nicht möglich, da 1 Credit mindestens 45 Min. beträgt. D.h. falls 1 Weiterbildungsstunde länger dauert (also 50 oder 60 Min.) und entsprechend bescheinigt wird (z.B. 8 Std. à 60 Min.), kann diese nur als 1 Credit anerkannt werden (beim Beispiel anerkennt die AIM 8 Credits).
- Ich erhalte manche durch die AIM elektronisch verschickte Dokumente nicht. Was kann ich machen?
Aufgrund unserer Erfahrungen empfehlen wir Ihnen, Ihren Spam-Ordner und Papierkorb regelmässig zu checken. Weiterhin können manche durch die AIM verschickte Unterlagen einen Umfang von 5-10 MB haben (z.B. Handouts eines Kurses). Sorgen Sie dafür, dass genügend freier Platz in Ihrem Posteingang vorhanden ist und checken Sie diesen ebenfalls regelmässig. Beim erneuten Versand durch die AIM entstehen sonst Pauschalgebühren für die Aufwandsentschädigung (siehe "Finanzielle Aspekte").
- Fülle ich die Formblätter für die Zertifizierung (PsychologInnen, ÄrztInnen) erst am Ende der Weiterbildung aus, wenn ich alle Abschlussunterlagen der AIM einreiche?
Die Formblätter sind die Weiterbildung begleitend am Ende eines Semesters auszufüllen bzw. zu ergänzen. Sie spiegeln den fortlaufenden Weiterbildungsstand eines Weiterbildungsteilnehmenden wider. Diese fortlaufende Dokumentation des Weiterbildungsstandes ist verpflichtend.
- Kann ich Weiterbildungsinhalte bereits vor Beginn des 1. Semesters absolvieren?
Ausschliesslich Einzelselbsterfahrung und klinische Praxis können ab Abschluss eines Weiterbildungsvertrages mit der AIM und abgeschlossenem Universitätsstudium i.d.R. 1/2 Jahr vor Beginn des 1. Semesters anerkannt werden.
- Wie lange dauern Sommer- bzw. Wintersemester?
Sommersemester 1. März - 31. August
Wintersemester 1. September - 28. Februar
Die theoretisch-praktischen Kurse des Sommersemesters beginnen Anfang März. Das Kursangebot erstreckt sich in der Regel bis Ende Juni /Anfang Juli.
Das Kursangebot des Wintersemesters beginnt im September und endet in der Regel Mitte Februar des Folgejahres.
Die anderen Weiterbildungsteile (z.B. Kleingruppensupervisionen; Einzelselbsterfahrung), die in Absprache mit der AIM oder selbständig organisiert werden, orientieren sich an den genannten Semesterzeitfenstern nach Vorgaben des Curriculums.
- Kann ich die Weiterbildung für eine bestimmte Zeit vollständig unterbrechen (z.B. bei einem Auslandsaufenthalt)?
Unter bestimmten Voraussetzungen (schwere Krankheit; Arbeits- bzw. Forschungsaufenthalt im Ausland; Mutterschaft mit Arbeitsunterbruch): Bis zu max. 1 Jahr (max. 2 Semester) sistieren wir den Vertrag (oder Teile) und besprechen vorher, wie die Weiterbildung nach der Abwesenheit fortgesetzt werden kann. Eine Sistierung ist allerdings nur möglich, wenn vorher ein entsprechender begründeter schriftlicher Antrag an die AIM (WEB) gestellt und dieser angenommen wird (z.B. ist eine Sistierung wegen verlängerter Ferien etc. nicht möglich). Dem schriftlichen Antrag sind entsprechende Nachweise beizufügen (z.B. Forschungs- oder Arbeitsaufenthalt im Ausland).
Die Semestergebühren für die theoretisch-praktischen Kurse und diejenigen für Kleingruppensupervision sind für den Zeitraum der Sistierung (1 oder 2 Semester) in jedem Fall weiter zu bezahlen (kostenlose Nachholmöglichkeiten der verpassten Veranstaltungen sind über die AIM zu regeln - sie hängen von der Verfügbarkeit von freien Plätzen ab und können nicht garantiert werden - bes. bei Kleingruppensupervision!).
Bei längeren Unterbrüchen muss der Vertrag auf die darin ausgewiesenen Kündigungstermine schriftlich gekündigt werden. Die AIM ist bemüht, einen späteren Wiedereinstieg in einen anderen Weiterbildungsgang zur Fortsetzung der Weiterbildung zu ermöglichen. Da bisher alle Weiterbildungsgänge der AIM voll belegt waren, kann ein Wiedereinstieg nicht garantiert werden bzw. es kann zu längeren Wartezeiten kommen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die AIM weder einen Unterbruch (bis zu 1 Jahr) noch eine Kündigung des Vertrages mit dem Ziel eines späteren Wiedereinstiegs.
- Wie oft finden Treffen mit dem Mentor und/oder einem Vertreter der AIM-Leitung eines Weiterbildungsganges statt?
In der Regel 1x pro Jahr. Bei Bedarf und Wunsch eines WG auch häufiger. Weiterhin können individuelle Beratungsgespräche jederzeit und zeitnah vereinbart werden.
- Was sind die Ziele eines solchen Treffens?
Der Mentor (bzw. ein Vertreter der AIM-Leitung) beantwortet Fragen der Teilnehmenden. Weiterhin nimmt er Anregungen und Vorschläge auf und fördert damit einen optimalen Einbezug der Teilnehmenden während der Weiterbildung.
Der Mentor informiert nach einem solchen Treffen die AIM Leitung über die kommunizierten Inhalte. Die AIM Leitung reagiert gegebenenfalls direkt und zeitnah.