FALLDOKUMENTATIONEN
- Reiche ich Falldokumentationen besser anonym ein oder gebe ich diese während
Supervisionssitzungen meiner oLT zur Annahme?
Wir empfehlen, Falldokumentationen fortlaufend über alle Weiterbildungssemester während
Supervisionssitzungen annehmen zu lassen, da durch die kontinuierlichen Rückmeldungen der
oLT die Lerneffekte am höchsten einzuschätzen sind.
Die Einreichung zur anonymen Begutachtung sollte eine Ausnahmesituation in besonderen
Weiterbildungssituationen einzelner darstellen (z.B. längere Krankheit, Arbeitsunterbruch...).
- Sind in Falldokumentationen beschriebene Therapien zu evaluieren?
Ja. Therapien, die ab 1. Juni 2022 begonnen werden, sind zu evaluieren.
Einzelheiten dazu siehe auch Ordner "Wegleitung_Formulare", insb. dort die
Dokumente 9, 9A und 11.
- Das Dokument zur Zertifizierungsprüfung wurde leicht geändert ("Wegleitung_Formulare", "12_Zertifizierungsprüfung.pdf", Seite 2). Gelten diese Änderungen für alle?
Der neue Punkt "f) Therapieevaluation (Erfolgsmessung)" wird nur bewertet, falls die Therapien (oder ein Teil) nach dem 1.6.22 begonnen wurden. Andernfalls gilt das alte Schema (ohne Bewertung dieses Punktes; Mindespunktzahl für das Bestehen der Prüfung ist dann: 12 Pkte.).
- Können alle Falldokumentationen anonym begutachtet werden?
Dies ist nicht möglich. Max. die Hälfte (5) kann in ein anonymes Begutachtungsverfahren eingereicht werden. Die andere Hälfte (oder mehr bzw. alle) sind durch ordentliche LehrtherapeutInnen (oLT) während Supervisionssitzungen annehmen zu lassen.
- Kann die Bearbeitungszeit für die anonyme Begutachtung von Falldokumentationen immer eingehalten werden (4 Wochen)?
Leider schwankt die Bearbeitungszeit manchmal. Dies kann dadurch bedingt sein, dass der Geschäftsstelle sehr viele Falldokumentationen gleichzeitig eingereicht werden und nicht genügend ordentl. LehrtherapeutInnen (oLT) für Begutachtungen zur Verfügung stehen. Wir leiten die Falldokumentationen nach Datumseingang weiter. Auch halten sich nicht alle oLT immer an das 4-Wochenintervall.
Bitte reichen Sie deshalb Ihre Falldokumentationen so früh wie möglich zur anonymen Begutachtung ein.
- Können Falldokumentationen in anderen Sprachen als Deutsch geschrieben werden?
Mind. 5 Falldokumentationen werden auf Deutsch eingereicht. Eine davon beinhaltet in der Regel die Videosequenz für die Zertifizierungsprüfung.
Die anderen 5 Falldokumentationen können auf Französisch, Italienisch oder Englisch abgegeben werden, falls die Therapie in einer dieser Sprachen durchgeführt wurde.
Sollen Falldokumentationen nicht auf Deutsch für die Zertifizierungsprüfung eingereicht werden, ist der Prüfungskandidat dafür zuständig, frühzeitig vor dem Prüfungstermin und vor Einreichung des Zerifizierungsdossiers abzuklären, welche (Fremd-)Sprachen durch die Prüfer abgedeckt werden. Falls keine oder nur eine Teilabdeckung besteht, sind die entsprechenden Falldokumentationen ins Deutsche zu übersetzen (ansonsten ist keine Prüfungszulassung möglich). Hierfür ist ausschliesslich der Kandidat verantwortlich.
Das Prüfungsdossier kann erst gesamthaft eingereicht werden, wenn es prüfungskonform ist; die Abgabefristen sind dabei einzuhalten.
- Können alle 10 zu begutachtenden Falldokumentationen von einem ordentlichen Lehrtherapeuten (oLT) angenommen werden?
Die Falldokumentation sind von mindesten 3 verschiedenen oLT annehmen zu lassen. Bei anonymen Begutachtungen reduziert sich die Anzahl von oLT, die Falldokumentationen annehmen: 1-3 anonyme Begutachtungen: 2 oLT; 4-5 anonyme Begutachtungen: 1 oLT.
z.B.
Sie reichen 1 anonyme Fallbegutachtung ein: mind. 2 oLT nehmen die verbleibenden 9 an.
Sie reichen 4 anonyme Fallbegutachtungen ein: mind. 1 oLT nimmt die verbleibenden 6 an.
Keine anonyme Fallbegutachtung: mind. 3 oLT nehmen die 10 Falldokumentationen an.
- Kann ein ordentlicher Lehrtherapeut (oLT) meine Falldokumentation annehmen, falls ich zu dieser Falldokumentation keine Supervisionssitzungen bei diesem oLT absolviert habe?
Falldokumentationen sind in jedem Fall mit einem oLT in Supervisionssitzungen zu besprechen - auch wenn davor keine Supervisionsbegleitung während der Therapiedurchführung erfolgte ("post hoc"). Die Anzahl der zu absolvierenden Sitzungen richtet sich nach dem Supervisionsbedarf, um die Evaluationskriterien für Falldokumentationen vollumfänglich zu erfüllen (z.B. Überarbeitungsnotwendigkeiten).
Ansonsten müsste die Falldokumentation in ein anonymes Begutachtungsverfahren eingereicht werden (siehe auch ausführliche Darstellung in der "Wegleitung zur Dokumentation und Evaluation von Weiterbildungsleistungen").
- Was kosten Fallbegutachtungen und wie bezahle ich diese?
1. Eine anonyme Fallbegutachtung kostet:
Erstbegutachtung: 190.-CHF
Zweitbegutachtung: 80.- CHF (nur, falls Überarbeitung wegen Mängeln notwendig)
Diese Gebühren sind vor der Begutachtung (auch Zweitbegutachtung) auf das Postkonto der AIM zu begleichen (IBAN: CH23 0900 0000 9071 7001 9; Kontobezeichnung: AIM Bern). Der Einzahlungsbeleg ist zusammen mit der Falldokumentation an die Geschäftsstelle der AIM einzureichen. Die Begutachtung wird nur in Auftrag gegeben, wenn der Einzahlungsbeleg beigefügt wurde.
2. Annahme/Begutachtung während Supervisionssitzungen:
Sie legen die Falldokumentation (wiederholt) Ihrem ordentlichen Lehrtherapeuten (oLT) vor, bis dieser sie qualitativ als angenommen akzeptiert. Allenfalls dafür entstehende Kosten für den zeitlichen Aufwand des oLT sind vorab mit diesem zu klären und direkt mit dem oLT zu verrechnen.
(siehe auch zusätzliche Hinweise - ins. zur Kostenstruktur)
- Kann ich eine bereits anonym eingereichte Falldokumentation zurückziehen und durch eine
andere ersetzen?
Das ist möglich (z.B. wenn die zu zurückziehende Falldokumentation nicht den formalen Vorgaben entspricht oder nach Erstkorrektur abgelehnt wurde). Allerdings entsehen erneut die vollen Erstbegutachtungsgebühren für die neu eingereichte Falldokumentation nach dem Rückzug.
- Können Falldokumentationen von allen Lehrtherapeuten angenommen oder begutachtet werden?
Falldokumentationen werden ausschliesslich von ordentlichen Lehrtherapeuten für Verhaltenstherapie angenommen bzw. begutachtet. Assoziierte Lehrtherapeuten sind dafür nicht anerkannt.
- Enthalten die für den Abschluss notwendigen Falldokumentationen Patienten unterschiedlicher Diagnosen und Altersgruppen?
Ja. Es werden mind. 4 Patienten mit unterschiedlichen Erstdiagnosen behandelt. Auch werden Patienten verschiedener Altersgruppen einbezogen. Weiterhin ist darauf zu achten, dass männliche und weibliche Patienten behandelt wurden (siehe ins.: "9A Checkliste-Rahmenbedingungen der 10 Falldokumentationen").
- Kann ich die notwendigen schriftlichen Falldokumentationen erst gegen Ende meiner Weiterbildung verfassen?
Nein, die Abfassung der Falldokumentationen soll möglichst kontinuierlich auf die gesamte Weiterbildungszeit (8 Semester) verteilt und durch Lehrtherapeuten (anonym) begutachtet werden (Curr. B: ca. 1 Falldokumentation pro Semester; während 2 Semestern 2 Falldokumentationen).